Entsprechend unserer Aufstiegserlaubnis dürfen folgende Lärmmesswerte nicht überschritten werden:
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor: max. 82 dB(A)/25m
- Flugmodelle mit Turbinentriebwerk: max. 90 dB(A)/25m
Die Messung ist zu wiederholen, wenn am Modell wesentliche für die Geräuschemission relevante Veränderungen (Motor, Schalldämpfer, Luftschraube) vorgenommen werden.
Für die Messung und Erstellung des Lärmpasses ist unser Messbeauftragter Olaf Pardey zuständig.
In 2017 werden wir wieder Termine zur Lärmprüfung anbieten (siehe Terminliste). Dazu wurden dann die Lärmpässe ausgestellt. Dieser Lärmpass ist mit zuführen.
!!! Für alle oben genannten Flugmodelle ohne Lärmpass besteht Flugverbot !!!
Hier ein Auszug aus den Vorschriften bezüglich der Lärmprüfung.
Der Vorstand