Für Kopter- oder Drohnenflieger gibt es einige Änderungen im neuen Luftverkehrsgestz:
Flughöhe:
Begrenzung auf 100 Metern, Ausnahme auf zugelassenen Modellfluggeländen
Kinder bis zu 14 Jahren dürfen auf dem zugelassenen Modellflugplatz unter Aufsicht über 100 Meter fliegen
Auch mit Kenntnisnachweis nur 100 Meter Flughöhe erlaubt
Flugort:
Fliegen in Wohngebieten nur erlaubt, wenn der Eigentümer des Start- und Überfluggeländes einverstanden ist.
FPV-Fliegen:
FPV-Fliegen mit Geräte bis 250 Gramm erlaubt
FPV-Fliegen sonst nur mit Sichtweite und zweiter Person
FPV-Flughöhe nur bis zu 30 Metern erlaubt
Fluggerät:
Fluggeräte unter 250 gr sind von dem Gesetz nicht betroffen
Kenntnisnachweis:
Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre
Kenntnisnachweis ab 2 Kg Fluggewicht
Fluggeräte ab 5 Kg Fluggewicht benötigen ebenfalls einen Kenntnisnachweis (außerdem eine luftrechtliche Aufstiegserlaubnis)
Kennzeichnugnspflicht:
ab 250 gr Fluggewicht Namensschild erforderlich
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(wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit)